Zuständig für disziplinarrechtliche und dienstrechtliche Fragen der Richterinnen und Richter in Nordrhein-Westfalen.
Telefonnummer der Geschäftsstelle: 02381 272-2103 Der Dienstgerichtshof für Richter bei dem Oberlandesgericht Hamm ist das oberste Landesgericht für disziplinarrechtliche und dienstrechtliche Fragen der Richterinnen und Richter in Nordrhein-Westfalen. Gesetzliche Grundlagen sind die §§ 35 ff. des Landesrichtergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen.
- Besetzung des Dienstgerichtshofes
In der Besetzung mit einem Vorsitzenden, zwei ständigen und zwei nichtständigen Beisitzern verhandelt und entscheidet der Dienstgerichtshof über Berufungen gegen Urteile und über Beschwerden gegen Beschlüsse des Dienstgerichtes sowie in allen Fällen, in denen das Landesrichtergesetz und die danach anzuwendenden Verfahrensvorschriften die Zuständigkeit des Gerichtes des zweiten Rechtszuges anordnen.
- Mitglieder des Dienstgerichtshofes
Die Mitglieder des Dienstgerichtes für Richter setzen sich aus den verschiedenen Zweigen der Gerichtsbarkeit zusammen: Der Vorsitzende und ein ständiger Beisitzer müssen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, ihre regelmäßigen Vertreter der Verwaltungsgerichtsbarkeit angehören. Der weitere ständige Beisitzer und sein regelmäßiger Vertreter werden jeweils für eine Amtszeit aus den Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit in dieser Reihenfolge bestimmt.