Ernennung
Seit dem 01.06.2000 ist für die Einstellung in das Richterverhältnis der Präsident des Oberlandesgerichts zuständig. Er beruft die Bewerber/innen in seinem Geschäftsbereich in das Richterverhältnis auf Probe. Die Ernennung wird mit dem Tage der Aushändigung der Ernennungsurkunde wirksam, sie begründet keinen Anspruch auf eine spätere Übernahme in das Richterverhältnis auf Lebenszeit. Für das Beschäftigungsverhältnis gelten die Bestimmungen des Deutschen Richtergesetzes, des Landesrichtergesetzes NRW und des Landesbeamtengesetzes NRW.
Zwischen dem Auswahlverfahren und der Aushändigung der Ernennungsurkunde liegen in der Regel ein bis zwei Monate.
Einsatz
Vom Tage der Aushändigung der Ernennungsurkunde an erfolgt die Bestellung zum Richter/zur Richterin mit Auftrag bei einem Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Der/die Richter/in wird in einer Zivilkammer eingesetzt. Der Auftrag wird auf sechs bis zwölf Monate befristet. Anschließend folgt regelmäßig ein längerfristiger Einsatz bei einem Amtsgericht. Dieses Amtsgericht liegt häufig nicht im Bezirk des Landgerichts, bei dem der/die Richter/in zuvor tätig war. Am Amtsgericht wird der/die Richter/in in Zivilsachen oder in Strafsachen oder in einem Aufgabengebiet der Freiwilligen Gerichtsbarkeit eingesetzt.
Nach Absolvierung der Stationen beim Land- und beim Amtsgericht wird der/die Richter/in bis zum Ende der dreijährigen Probezeit an verschiedenen Gerichten des Bezirks eingesetzt, evtl. sogar bei zwei Gerichten je mit der Hälfte der Arbeitskraft. Wegen der räumlichen Größe des Oberlandesgerichtsbezirks Hamm und der Notwendigkeit, in Krankheits- oder anderen Vertretungsfällen möglichst raschen Ersatz zu schaffen, erfolgen diese Einsätze manchmal recht kurzfristig.
Zahlreiche Fortbildungsreihen, bei denen es sich um Pflichtveranstaltungen handelt, begleiten die jungen Richterinnen und Richter in das Berufsleben.