InhaltInformationen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 JAG NRWErgebnisse der Aufsichtsarbeiten
Zu Monatsbeginn werden auf der im Internetauftritt des Justizprüfungsamtes auf der Startseite unter "Aktuelles" bzw. unter "tagesaktuelle Informationen" die Kennziffern der Kandidaten eingestellt, bei denen die staatliche Pflichtfachprüfung bereits auf Grund der Ergebnisse der Aufsichtsarbeiten für nicht bestanden erklärt wurde. |
Zusätzliche Informationen |
© Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm 2012