Anforderungen
Ein erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand bilden die Mindestanforderung an einen Schulabschluss.
Sicherheits- und Ordnungsaufgaben erfordern neben der beamtenrechtlich erforderlichen uneingeschränkten gesundheitlichen Eignung ein hohes Maß an körperlicher Fitness. Neben einem sicheren Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit werden zudem Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit erwartet.
Bewerberinnen und Bewerber, die im Lauf des Auswahlverfahrens, das einen schriftlichen Aufgabenteil und ein Vorstellungsgespräch beinhaltet, in die engere Wahl gezogen werden, müssen zum Abschluss des Auswahlverfahrens einen auf die Anforderungen des Justizwachtmeisterdienstes abgestimmten Sporttest ablegen. Bewerber, die den Test nicht bestehen, können nicht eingestellt werden.
Beschreibung des Sporttests
Nähere Informationen über das Berufsbild erhalten Sie auf der Internetseite der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen