Das Dezernat S bearbeitet insbesondere:

Steuerung (Controlling)
Controlling ist ein bereichs- und funktionsübergreifendes Steuerungsinstrument, das den organisationsleitenden Entscheidungsprozess durch bessere Planung, Kontrolle und Informationsbeschaffung und -verarbeitung unterstützen soll.

Organisationsentwicklung und -beratung
Die Organisationsentwicklung ist ein geplanter, gelenkter und systematischer Prozess zur Veränderung der Kultur, der Struktur und des Verhaltens einer Organisation. Zur Unterstützung der Gerichte im Hinblick auf eine Änderung der bestehenden Organisationsstrukturen und Durchführung eines Organisationsentwicklungsprozesses stehen u. a. die internen Organisationsberatungsgruppen mit besonders qualifizierten justizinternen Organisationsberaterinnen und -beratern zur Verfügung.

Personalbedarfsberechnung
PEBB§Y ist das Schlagwort für das Personalbedarfsberechnungssystem, das von nahezu allen Landesjustizverwaltungen zur Berechnung des Personalbedarfs in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, bei den Staatsanwaltschaften und auch den Fachgerichtsbarkeiten eingesetzt wird. Das Ziel von PEBB§Y ist es, Informationen für eine bedarfsgerechte Verteilung des vorhandenen Personals zu liefern und eine Argumentationsgrundlage für die Verhandlungen mit dem Haushaltsgesetzgeber zu schaffen.

Statistik
Erstellung und Auswertung (Beschreibung und Analyse) von statistischen Daten als Grundlage für ein wirkungsvolles Controlling.

Projektmanagement
Immer mehr Vorhaben zeichnen sich durch eine komplexe und einmalige Aufgabenstellung aus. Das Projektmanagement stellt in diesen Fällen die Instrumentarien bereit, um das gesetzte Ziel innerhalb der vorgegebenen Zeit und mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen zu erreichen.

Zuständigkeitskonzentration
Die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen geben häufig die sachliche Zuständigkeit bestimmter Gerichte vor, räumen aber gleichzeitig den Landesregierungen die Befugnis ein, davon abweichend die Verfahren bei ausgewählten Gerichten zu konzentrieren, wenn diese Zusammenfassung der sachlichen Förderung oder der schnelleren Erledigung der Verfahren dient. In anderen Fällen sieht bereits der Bundesgesetzgeber eine gesetzliche Zuständigkeitskonzentration vor, ermächtigt aber die Landesregierungen, diese Konzentration abzuändern. Von beiden Möglichkeiten ist im Interesse einer Spezialisierung und effektiven Bearbeitung, aber auch der Bürgernähe vielfach Gebrauch gemacht worden.

  

Dezernent:
Richter am Oberlandesgericht Brandt
Telefon: 02381 272-4904

Sachgebietsleiterin:
Justizrätin Bruchsteiner
Telefon: 02381 272-4903

Ansprechpartnerinnen:
Justizbeschäftigte Krämer
Telefon: 02381 272-4958

Justizhauptsekretärin Tatjana Brak
Telefon: 02381 272-4960