Das Oberlandesgericht Hamm hat die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand 01.01.2011) bekannt gegeben. Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im gesamten Gerichtsbezirk zu erzielen.
  
Die Änderungen beruhen im Wesentlichen auf der mit sämtlichen Oberlandesgerichten abgestimmten Anpassung der Selbstbehalte und der pauschale Bedarfssätze. Ergänzt wurde zudem u. a., dass notwendige Kosten des Umgangs mit Kindern das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen mindern können (Nr. 10.7).
  
Veröffentlicht sind die Leitlinien u.a. auf der Homepage des Oberlandesgerichts Hamm unter dem Link: http://www.olg-hamm.nrw.de/infos/hammer_leitlinie/index.php Sprung innerhalb des eigenen Internetauftritts