Die Rechtsantragsstelle des OLG Hamm finden Sie im Dienstgebäude in der Heßlerstraße 53.
Bitte beachten Sie:
Eine Rechtsberatung darf - trotz der oft anders verstandenen Bezeichnung - durch die Rechtsantragsstelle nicht erteilt werden. Diese obliegt gesetzlich den Rechtsanwälten.
Die Rechtsantragsstelle ist lediglich zuständig für
- die Aufnahme von Erklärungen über die Einlegung und Begründung der Rechtsbeschwerde und der weiteren Beschwerde in einem bereits bei dem Oberlandesgericht anhängigen Verfahren und
- die Aufnahme von Anträgen auf Prozesskostenhilfe für eine bei dem Oberlandesgericht Hamm einzulegende Berufung, Beschwerde oder einen Klageerzwingungsantrag.