Oberlandesgericht Hamm

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Empfänger von Geldauflagen

Aufnahme einer Einrichtung in das Verzeichnis der Geldauflagenempfänger
Euro - Geldscheine und Münzen

   
Seit dem 01. Oktober 2010 ist eine Neuaufnahme in die überregionale Liste bei dem Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm nicht mehr möglich
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Seit diesem Zeitpunkt wird diese Registrierung zentral für die Justiz in Nordrhein-Westfalen durch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vorgenommen. Dort wurde ein elektronisches Verzeichnis von gemeinnützigen Einrichtungen aufgebaut, zu deren Gunsten Geldauflagen festgesetzt werden können.
   
Die Online-Datenbank wird nunmehr seit dem 01.07.2011 für alle Justizbehörden des Landes durch die Generalstaatsanwältin/den Generalstaatsanwalt in Düsseldorf (datenbankführende Stelle) geführt.
   
Anträge auf Aufnahme in die Datenbank sind an die datenbankführende Stelle in elektronischer Form unter Verwendung eines von ihr zur Verfügung gestellten „Online-Antragsformulars“ zu richten.
   
Weitere Informationen stehen im Netz unter: www.justiz.nrw.de Sprung in einen anderen Internetauftritt


 

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