InhaltDer RichterratGrundsätzliche Informationen sowie die aktuelle Zusammensetzung
Allgemeine InformationenBei den Gerichten des Bundes und der Länder werden Richterräte gebildet. Als Richtervertretungen werden sie in allgemeinen und sozialen Angelegenheiten beteiligt. Umfang der BeteiligungIn Nordrhein-Westfalen richtet sich der Umfang der Beteiligung nach dem Landesrichtergesetz NW (LRiG ). Die dortige Regelung des § 14 LRiG erklärt die Vorschriften des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) für entsprechend anwendbar, soweit das Landesrichtergesetz nichts anderes bestimmt.
Bei gemeinsamen Aufgaben wirken der Richterrat und der Personalrat gemäß § 20 LRiG zusammen. Zusammensetzung des Richterrates bei dem Oberlandesgerichts Hamm
Nach dem Ergebnis der Wahlen am 07.12.2010 setzt sich der Richterrat bei dem Oberlandesgericht Hamm wie folgt zusammen: Mitglieder 1. VorsROLG Lüblinghoff Ersatzmitglieder
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Zusätzliche Informationen |
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