Telefonnummer der Serviceeinheit: 02381 272-1452
Besetzung:
Vorsitzender Richter am OLG Pfeffer-Schrage *
Richter am OLG Prautsch (stellvertretender Vorsitzender) *
Richterin am OLG Peters *
Richter am OLG Terp +
* auch 36. Zivilsenat
+ auch 33. Zivilsenat
Die Tätigkeit im 2. Senat für Familiensachen hat Vorrang vor der Tätigkeit im 36. Zivilsenat.
Vertreter: 5. Senat für Familiensachen, in zweiter Linie 4. Senat für Familiensachen
Zuständigkeit:
- Die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Familiengerichte Bottrop, Brakel, Dorsten, Dülmen, Gladbeck, Marl und Warburg;
- die Bestimmung des zuständigen Gerichts in Familiensachen, soweit ein Familiengericht beteiligt ist, einschließlich der Entscheidungen in Familiensachen nach § 17a Abs. 6 GVG;
- die Anträge in Angelegenheiten der Rechtshilfe in Familiensachen;
- die aus dem Turnus in Familiensachen (Teil I B 3.4.1) zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 14.