Telefonnummer der Serviceeinheit: 02381 272-5024
Besetzung:
Vorsitzender Richter am OLG Dr. Mölling *
Richter am OLG Dr. Tamm (stellvertretender Vorsitzender) (0,9) *#
Richter am OLG Dr. Donschen *
* auch 50. Zivilsenat
# auch Verwaltung
Die Tätigkeit im 5. Strafsenat hat Vorrang vor der Tätigkeit im 50. Zivilsenat.
Vertreter: 3. Strafsenat, in zweiter Linie 4. Strafsenat
Zuständigkeit:
- Die Revisionen, Beschwerden betreffend Haftentscheidungen (§§ 304, 310 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 112 ff. StPO) sowie Entscheidungen über die einstweilige Unterbringung (§ 126a StPO) und Entscheidungen über die Fortdauer der Untersuchungshaft sowie der einstweiligen Unterbringung (§§ 121, 122 StPO) aus den Bezirken der Landgerichte
Arnsberg und Essen; - die Anträge auf Festsetzung einer Pauschgebühr (§§ 42, 51 RVG);
- die aus dem Turnus in Strafsachen (Teil I C 3.3.2) zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 16.