Telefonnummer der Serviceeinheit:
02381 272-2051
  
Besetzung:
  

Vorsitzende Richterin am OLG Dr. Hupe
Richter am OLG Lemken (stellvertretender Vorsitzender)
Richter am OLG Dr. Züllighoven
Richterin am OLG Telg gen. Kortmann (0,5)

Richterin am Oberlandesgericht Berger-Drame bleibt für das Verfahren 31 U 6/22 bis zu deren Erledigung Mitglied im 31. Zivilsenat.

Richter am Oberlandesgericht Yuen bleibt für die Verfahren 31 MK 1/21 und 31 U 48/22 bis zu deren Erledigung Mitglied im 31. Zivilsenat.

Für den Richer am Oberlandesgericht Yuen ist die Tätigkeit in Bezug auf das Verfahren 31 MK 1/21 vorrangig gegenüber seiner Tätigkeit im 7. Zivilsenat.

Vertreter: 34. Zivilsenat, in zweiter Linie 17. Zivilsenat


Zuständigkeit:

  1. Die Streitigkeiten über Ansprüche aus Bankgeschäften mit Kreditinstituten im Sinne von § 1 Abs. 1 KWG oder mit Unternehmen, die diesen im Sinne von § 2 Abs. 3 KWG gleichgestellt sind, soweit nicht ein anderer Senat zuständig ist;

  2. aufgehobene und zurückverwiesene Streitigkeiten des 34. Zivilsenats, soweit dessen Zuständigkeit zu Nr. 1 betroffen ist und die Rückverweisung nicht an den zuletzt mit der Sache befassten Senat gem. Teil I A 3.4.2 oder an einen bestimmten anderen Senat erfolgt ist;

  3. im Rahmen der sonstigen Zuständigkeit des Senats zu Nr. 1 die Streitigkeiten über Ansprüche auf Unterlassung und Widerruf aus dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG);

  4. im Rahmen der sonstigen Zuständigkeit des Senats zu Nr. 1.) die Streitigkeiten nach dem Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten (Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz – VDuG);

  5. die aus dem Turnus in Zivilsachen (Teil I A 3.3.2) – Turnuskreis G – zugewiesenen Verfahren; die Turnuszahl beträgt 14.

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