• Ich habe mich beworben, wie geht es weiter?
  1. Der Eingang Deiner online über das Bewerbungsportal eingereichten Unterlagen wird Dir per E-Mail bestätigt.
  2. Anschließend prüfen wir Deine Unterlagen sorgfältig und hoffen, dass wir Dich zu einem Vorstellungsgespräch einladen können. Falls wir Dich nicht einladen können, erhältst Du ebenfalls eine Mitteilung.
  3. Am Tag des Vorstellungsgesprächs darfst Du zunächst Deine Fähigkeiten mit der Lösung schriftlicher Aufgaben unter Beweis stellen. Im Vorstellungsgespräch möchten wir Dich anschließend persönlich kennenlernen und mit Dir gemeinsam herausfinden, ob der Rechtspflegerberuf Dein – genauso wie unser – Ding ist!
  4. Im Anschluss teilen wir Dir das Ergebnis in Form einer Zu- oder Absage mit.

  • Werden die Studiengebühren übernommen? Was muss ich beachten?
  1. Es fallen keine Studiengebühren an.
  2. Sofern Du auf dem Campus der Fachhochschule für Rechtspflege NRW in Bad Münstereifel untergebracht werden möchtest, ist für die Unterkunft und Verpflegung ein Beitrag in Höhe von ca. 125 Euro zu zahlen (weitere Informationen zum Studium findest Du auch unter den FAQ der FHR NRW).

  • Wo findet die praktische Ausbildung statt?

    In der fachpraktischen Ausbildung lernst Du die Tätigkeiten einer Rechtspflegerin odeines Rechtspflegers (m/w/d) auf allen Rechtsgebieten kennen und wirst daher an verschiedenen Amtsgerichten, Landgerichten und bei der Staatsanwaltschaft in der Nähe Deines Wohnortes eingesetzt.

  • Werde ich nach dem Studium übernommen?

    Die Studienplätze, die zur Verfügung stehen, bilden grundsätzlich auch unseren Bedarf ab, den wir an Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern (m/w/d) benötigen. Dass Du nach Deinem Studium als Beamtin bzw. Beamter auf Probe und später auf Lebenszeit übernommen wirst, ist daher sehr wahrscheinlich.