Wie lange warte ich auf eine Einladung zum Assessment Center?

Ein konkreter Termin für das Auswahlverfahren kann bei Eingang Deiner Bewerbung noch nicht in Aussicht gestellt werden. Die Auswahl der Bewerber/-innen und die Reihenfolge der Einladungen erfolgt unter Beachtung des Leistungsprinzips gemäß Artikel 33 Abs. 2 GG (sog. Bestenauslese). Das kann bedeuten, dass später eingehende Bewerbungen leistungsstärkerer Bewerber/-innen vorgezogen werden und sich der Einladungszeitpunkt dadurch verschiebt. Daneben sind immer die aktuell verfügbaren freien bzw. besetzbaren Stellen in den jeweiligen Bezirken vor der Durchführung eines geplanten Einstellungstermins in den Blick zu nehmen.

Es ist daher sinnvoll, sich zeitnah zu bewerben und Rückfragen direkt telefonisch mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern beim Oberlandesgericht Hamm zu klären.

Muss ich das zweite Staatsexamen mindestens mit der Note „vollbefrieidigend“ abgeschlossen haben, um zum Assessment Center eingeladen zu werden?

Im öffentlichen Dienst gilt das Prinzip der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG). Nach dem Erlass des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 1999 können neben Juristinnen und Juristen mit einem Prädikatsexamen auch solche Bewerberinnen und Bewerber zu einem Auswahlgespräch eingeladen werden, die in der zweiten juristischen Staatsprüfung weniger als 9,0 Punkte, aber mindestens 7,76 Punkte erreicht haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Dies können z. B. besondere Leistungen im Abitur, im Studium, in der ersten Prüfung, in der Referendarzeit erheblich über der Note der zweiten juristischen Staatsprüfung liegende Beurteilungen oder besondere persönliche Fähigkeiten und Leistungen sein, welche die Persönlichkeit einer Richterin/eines Richters positiv prägen und die Bewerberin/den Bewerber aus dem Bewerberfeld herausheben. Eine Punktzahl von 9,0 Punkten und mehr in der zweiten juristischen Staatsprüfung ist daher keine zwingende Voraussetzung für eine Einstellung in den richterlichen Probedienst.

Stehe ich mit den anderen Bewerberinnen und Bewerbern in Konkurrenz?

Nein. Da regelmäßig jeder Bewerberin und jedem Bewerber, der/die fachlich und persönlich geeignet ist, eine Einstellungszusage erteilt werden kann, stehen die Bewerberinnen und Bewerber in dem Termin des Auswahlverfahrens nicht im Konkurrenzverhältnis zueinander.

Darf ich in meinem Wunschbezirk starten?

Deine Bewerbung erstreckt sich stets auf einen Einsatz im gesamten Oberlandesgerichtsbezirk. Wir weisen den Proberichterinnen und Proberichtern – soweit möglich – einen festen Landgerichtsbezirk als Einsatzort zu. Bei der Auswahl versuchen wir, den Vorstellungen unserer jungen Kolleginnen und Kollegen nahezukommen, indem wir ihnen einen von drei „Standortwünschen“ erfüllen. Die Entscheidung hierüber wird in aller Regel zeitnah im Anschluss an das Vorstellungsgespräch getroffen und den ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern schnellstmöglich mitgeteilt.

Wie kann ich mit auf den Berufseinstieg vorbereiten?

Du musst von selbst nichts veranlassen. Im Rahmen unseres Onboarding-Prozesses bieten wir jeder Proberichterin und jedem Proberichter vor dem Dienstantritt einen sogenannten Crash Kurs an, in dem die häufigsten Fragen rund um das Thema Berufseinstieg besprochen werden (u. a.: das Ankommen im Gericht, die tägliche Dezernatsarbeit, die erste mündliche Verhandlung und der Ablauf der Proberichterzeit). Zudem erhält jede erfolgreiche Bewerberin und jeder erfolgreiche Bewerber noch am Ende des Auswahlverfahrens eine sogenannte Richterfibel, mit deren Lektüre der Start in das Richteramt erleichtert werden soll.